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Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer (Muster)

Mit diesem Muster vermieten Sie als Hauptmieter ein möbliertes Zimmer Ihrer Wohnung unter — etwa an einen Monteur für die Dauer eines Arbeitseinsatzes. Wichtigste Voraussetzung: die Erlaubnis Ihres Vermieters. Ersetzen Sie die Platzhalter, prüfen Sie die Klauseln auf Ihren Fall und drucken Sie den Vertrag zweifach aus.

Platzhalter in [ECKIGEN KLAMMERN] vor dem Druck ersetzen

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Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung. Untervermietung ohne Erlaubnis des Vermieters kann zur Abmahnung und Kündigung des Hauptmietverhältnisses führen — holen Sie die Zustimmung immer vorher in Textform ein und lassen Sie den Vertrag im Zweifel anwaltlich prüfen.

Wann brauchen Sie einen Untermietvertrag für ein möbliertes Zimmer?

Immer dann, wenn Sie selbst Mieter einer Wohnung sind und ein Zimmer daraus möbliert weitervermieten — zum Beispiel an einen Monteur, der für einige Wochen oder Monate in Ihrer Stadt arbeitet. Rechtlich entsteht dabei ein eigenes Mietverhältnis zwischen Ihnen (Hauptmieter) und dem Untermieter, das vom Hauptmietvertrag mit Ihrem Vermieter getrennt ist. Genau deshalb braucht es einen eigenen, schriftlichen Vertrag: Er regelt Miete, Dauer, Mitbenutzung von Küche und Bad — und schützt Sie, wenn etwas schiefgeht.

Ohne Erlaubnis des Vermieters geht nichts

Der wichtigste Punkt steht in der Vorbemerkung des Musters: Für die Untervermietung brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters (§ 540 BGB). Vermieten Sie ohne Zustimmung unter, riskieren Sie Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung Ihres eigenen Mietvertrags. Bei der Überlassung eines Teils der Wohnung haben Sie unter den Voraussetzungen des § 553 BGB oft einen Anspruch auf die Erlaubnis — fragen müssen Sie trotzdem. Holen Sie die Zustimmung in Textform ein (E-Mail genügt) und bewahren Sie sie zusammen mit dem Untermietvertrag auf.

Befristung und vorübergehender Gebrauch

Für die Vermietung an Monteure ist die feste Befristung ohne Kündigungsmöglichkeit der praktikabelste Weg: Der Vertrag endet automatisch, wenn der Einsatz vorbei ist. Das Muster stützt sich darauf, dass der Untermieter seinen Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz behält und das Zimmer nur vorübergehend nutzt. Wohnt der Untermieter dauerhaft bei Ihnen, gelten strengere Regeln — bei möblierten Zimmern in der selbst bewohnten Wohnung des Vermieters gibt es zwar Erleichterungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB), die Details sollten Sie dann aber anwaltlich klären.

Worauf Sie beim Ausfüllen achten sollten

  • Mitbenutzung konkret regeln: Listen Sie auf, welche Räume der Untermieter nutzen darf — Küche, Bad, Balkon, Waschmaschine. Unklarheiten sind hier die häufigste Streitquelle in geteilten Wohnungen.
  • Pauschalmiete vereinbaren: Ein Inklusivpreis mit allen Nebenkosten erspart Ihnen jede Abrechnung. Kalkulieren Sie Strom-, Heiz- und Internetkosten realistisch ein.
  • Inventarliste beilegen: Dokumentieren Sie die Möblierung des Zimmers mit der Inventarliste und halten Sie den Zustand bei Ein- und Auszug im Übergabeprotokoll fest.
  • Ende des Hauptmietvertrags: § 2 Abs. 3 stellt klar, dass das Untermietverhältnis spätestens mit dem Hauptmietvertrag endet — ohne diese Klausel könnten Sie zwischen die Fronten geraten.

Vermieten Sie nicht als Hauptmieter, sondern als Eigentümer? Dann passt der Muster-Mietvertrag für Monteurzimmer (zimmerweise) oder der Beispielvertrag für eine ganze Monteurwohnung besser.

Häufige Fragen

Darf ich ein Zimmer untervermieten, ohne meinen Vermieter zu fragen?

Nein. Die Untervermietung braucht die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Bei der Überlassung nur eines Teils der Wohnung besteht unter den Voraussetzungen des § 553 BGB häufig ein Anspruch auf die Erlaubnis — einholen müssen Sie sie trotzdem, am besten in Textform.

Kann ich den Untermietvertrag befristen?

Ja. Bei der Vermietung an Monteure, die nur für einen Arbeitseinsatz bleiben, ist die feste Befristung üblich: Der Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne Kündigung. Das Muster schließt zusätzlich die stillschweigende Verlängerung nach § 545 BGB aus.

Was passiert mit dem Untermieter, wenn mein eigener Mietvertrag endet?

Ihr Untermieter hat gegenüber Ihrem Vermieter kein Bleiberecht — deshalb regelt das Muster, dass das Untermietverhältnis spätestens mit dem Hauptmietverhältnis endet und Sie den Untermieter unverzüglich informieren. Planen Sie hier realistisch, sonst drohen Schadensersatzansprüche.

Darf ich an der Untermiete verdienen?

Grundsätzlich dürfen Sie beim Untermietzins einen Aufschlag für Möblierung und Leistungen wie WLAN oder Reinigung kalkulieren. In Städten mit Zweckentfremdungsverboten und bei überhöhten Aufschlägen gibt es aber Grenzen — informieren Sie sich über die Regeln Ihrer Stadt und Ihre steuerlichen Pflichten (Einnahmen sind zu versteuern).

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