Mieterselbstauskunft
Objekt: [ADRESSE WOHNUNG / ZIMMER]
Gewünschter Mietzeitraum: [DATUM VON] bis [DATUM BIS]
Die Angaben erfolgen freiwillig. Der Vermieter behandelt sie vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrags (siehe Datenschutz-Hinweis am Ende).
1. Angaben zur Person
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Mietinteressent |
| Name, Vorname |
[NAME] |
| Derzeitige Anschrift (Hauptwohnsitz) |
[ANSCHRIFT] |
| Telefon / E-Mail |
[KONTAKT] |
| Geburtsdatum |
[DATUM] |
| Anzahl einziehender Personen |
[ANZAHL] |
| Namen weiterer Bewohner |
[NAMEN — oder „entfällt“] |
2. Beschäftigung und Aufenthaltszweck
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| Ausgeübter Beruf |
[BERUF] |
| Arbeitgeber (Name, Ort) |
[ARBEITGEBER] |
| Beschäftigt seit |
[DATUM/JAHR] |
| Zweck des Aufenthalts |
☐ Montage-/Arbeitseinsatz ☐ Projektarbeit ☐ Sonstiges: [ANGABE] |
| Einsatzort / Baustelle (freiwillig) |
[ORT — oder streichen] |
3. Wirtschaftliche Verhältnisse
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| Monatliches Nettoeinkommen |
ca. [BETRAG] Euro |
| Übernimmt der Arbeitgeber die Unterkunftskosten? |
☐ ja ☐ nein ☐ teilweise |
| Falls ja — Rechnungsanschrift des Arbeitgebers |
[ANSCHRIFT — oder streichen] |
4. Erklärungen des Mietinteressenten
Ich erkläre, dass
- in den letzten fünf Jahren kein Insolvenzverfahren über mein Vermögen eröffnet wurde und ich keine Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) abgegeben habe: ☐ zutreffend ☐ nicht zutreffend
- gegen mich keine Mietforderungen aus früheren Mietverhältnissen gerichtlich geltend gemacht werden: ☐ zutreffend ☐ nicht zutreffend
- ich die Unterkunft nur für den angegebenen Personenkreis und Zweck nutzen werde: ☐ zutreffend
5. Datenschutz-Hinweis
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: [NAME VERMIETER], [ANSCHRIFT], [E-MAIL]. Die Angaben werden zur Entscheidung über den Mietvertragsabschluss verarbeitet (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Kommt kein Mietverhältnis zustande, werden die Daten spätestens [FRIST, z. B. drei Monate] nach Absage gelöscht. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.
6. Richtigkeit der Angaben
Ich versichere, die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß gemacht zu haben. Mir ist bekannt, dass vorsätzlich falsche Angaben zu wesentlichen Punkten den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrags bzw. zur außerordentlichen Kündigung berechtigen können.
[ORT], den [DATUM]
Unterschrift Mietinteressent
Unverbindliches Muster, keine Rechtsberatung. Nicht jede Frage ist in jeder Konstellation zulässig — unzulässige Fragen (z. B. nach Familienplanung, Religion, Vorstrafen) dürfen nicht gestellt werden und dürfen falsch beantwortet werden. Passen Sie die Vorlage auf Ihren Fall an und beachten Sie die DSGVO-Löschfristen.
Wann ist eine Selbstauskunft bei Monteurunterkünften sinnvoll?
Bei der klassischen Firmenbuchung brauchen Sie in der Regel keine Selbstauskunft: Ihr Vertragspartner ist das Unternehmen, dessen Bonität Sie über Handelsregister und ggf. eine Wirtschaftsauskunftei prüfen können. Anders sieht es aus, wenn eine Privatperson bucht — der selbstständige Handwerker, der Monteur, der selbst zahlt, oder der Gast, der gleich mehrere Monate bleiben will. Hier ersetzt die Selbstauskunft das Bauchgefühl durch belastbare Angaben: Wer zieht ein, wer zahlt, und gab es in der Vergangenheit Zahlungsprobleme?
Was Sie fragen dürfen — und was nicht
Zulässig sind Fragen, an denen Sie als Vermieter ein berechtigtes Interesse haben: Identität und Anschrift, Zahl der einziehenden Personen, Beruf und Arbeitgeber, Einkommen (in Stufen oder als Circa-Angabe), laufende Insolvenzverfahren und abgegebene Vermögensauskünfte. Unzulässig sind dagegen Fragen nach Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen oder Krankheiten — solche Fragen dürfen Interessenten sogar wahrheitswidrig beantworten, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Die Vorlage beschränkt sich deshalb bewusst auf den zulässigen Kern und markiert weitergehende Angaben als freiwillig.
Der Monteur-Spezialfall: Wer zahlt eigentlich?
Die wichtigste Frage bei Monteurbuchungen fehlt in klassischen Selbstauskunft-Vorlagen: Übernimmt der Arbeitgeber die Unterkunftskosten? Wenn ja, sollten Sie direkt die Rechnungsanschrift der Firma erfragen — und im nächsten Schritt überlegen, ob nicht gleich die Firma den Vertrag unterschreiben sollte. Dann sind Sie mit dem B2B-Mietvertrag besser aufgestellt, weil das Unternehmen für Miete und Schäden haftet. Zahlt der Gast selbst, geben Einkommen und Beschäftigungsverhältnis den Ausschlag.
DSGVO: Daten erheben heißt Daten verantworten
Mit der Selbstauskunft verarbeiten Sie personenbezogene Daten und müssen die Spielregeln der DSGVO einhalten: Informieren Sie über den Zweck (Ziffer 5 der Vorlage), verwenden Sie die Daten nur für die Vermietungsentscheidung und löschen Sie die Unterlagen abgelehnter Interessenten nach kurzer Frist. Verlangen Sie die Selbstauskunft außerdem erst, wenn es konkret wird — also vor Vertragsabschluss, nicht schon bei der ersten Anfrage. Ein weiterer Grundsatz: nur so viel erheben wie nötig. Bei einer Buchung über zwei Wochen ist eine volle Bonitätsprüfung unverhältnismäßig; da genügen Identität, Personenzahl und die Klärung, wer zahlt.
Nach der Selbstauskunft: der Vertrag
Fällt die Entscheidung positiv aus, geht es nahtlos weiter mit dem passenden Vertrag — dem Muster-Mietvertrag für Monteurzimmer bei zimmerweiser Vermietung oder dem Beispielvertrag für die ganze Wohnung. Die Angaben aus der Selbstauskunft übernehmen Sie direkt in den Vertragskopf.
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