Hausordnung
Unterkunft: [ADRESSE WOHNUNG] Vermieter / Ansprechpartner: [NAME], erreichbar unter [TELEFON / E-MAIL]
Diese Hausordnung gilt für alle Bewohner und Besucher der Unterkunft. Sie sorgt für ein faires Miteinander — bitte lesen und einhalten. Danke!
1. Ruhezeiten
Von 22:00 bis 6:00 Uhr gilt Nachtruhe. In dieser Zeit bitte Fernseher, Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke halten — auch im Treppenhaus und auf dem Parkplatz. Mittags (13:00 bis 15:00 Uhr) und ganztägig an Sonn- und Feiertagen bitte ebenfalls Rücksicht auf die Nachbarschaft nehmen.
2. Küche und Gemeinschaftsräume
Die Küche wird von allen Bewohnern gemeinsam genutzt. Nach jeder Benutzung: Geschirr spülen oder in die Spülmaschine räumen, Herd und Arbeitsflächen abwischen, Essensreste entsorgen. Benutztes Geschirr nicht über Nacht stehen lassen — der Nächste möchte eine saubere Küche vorfinden.
3. Bad und Sanitärräume
Bad, Dusche und WC nach der Benutzung sauber hinterlassen. Haare aus dem Abfluss entfernen, Boden bei Bedarf trocken wischen, regelmäßig lüften. In die Toilette gehören keine Feuchttücher, Essensreste oder sonstigen Abfälle.
4. Müll
Müll wird getrennt: Restmüll, Verpackungen (gelber Sack/Tonne), Papier und Glas. Die Tonnen stehen [STANDORT MÜLLTONNEN]. Volle Müllbeutel bitte direkt in die Tonnen bringen und nicht im Flur oder vor der Tür abstellen. Abfuhrtage: [ABFUHRTAGE — oder streichen].
5. Rauchen
In der gesamten Unterkunft gilt Rauchverbot — auch in den Schlafzimmern und bei geöffnetem Fenster. Geraucht werden darf nur [ERLAUBTER BEREICH, z. B. im Freien vor dem Haus / auf dem Balkon]. Zigarettenreste gehören in den Aschenbecher, nicht auf den Boden oder in Blumenkübel.
6. Besuch
Kurzzeitiger Besuch ist erlaubt, Übernachtungsbesuch nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter. Bewohner sind für das Verhalten ihrer Gäste verantwortlich. Nach 22:00 Uhr gilt auch für Besuch die Nachtruhe.
7. Schlüssel
Jeder Bewohner erhält Schlüssel gegen Quittung. Schlüssel dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder nachgemacht werden. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vermieter sofort zu melden; die Kosten für Ersatz bzw. einen notwendigen Schließzylinder-Austausch trägt der Verursacher. Beim Verlassen der Unterkunft Fenster schließen und Haustür abschließen.
8. Parken
Fahrzeuge — auch Transporter und Anhänger — dürfen nur auf den zugewiesenen Stellplätzen abgestellt werden: [STELLPLATZ-REGELUNG, z. B. Hof hinter dem Haus, markierte Plätze]. Einfahrten, Rettungswege und Nachbargrundstücke sind freizuhalten. Das Abstellen von Material, Gerüstteilen oder Werkzeug auf dem Grundstück nur nach Absprache.
9. Waschmaschine und Trockner
Waschmaschine und Trockner stehen [STANDORT] und können [NUTZUNGSREGELUNG, z. B. kostenlos / gegen Gebühr, Zeitfenster] genutzt werden. Nach dem Waschen das Flusensieb kontrollieren, die Tür offen stehen lassen und Wäsche zeitnah entnehmen. Wäsche bitte auf dem Wäscheständer trocknen, nicht auf der Heizung — sonst droht Schimmel.
10. Lebensmittel
Lebensmittel nur in der Küche lagern — im eigenen, beschrifteten Fach bzw. Kühlschrankbereich. Verdorbene Lebensmittel bitte selbst entsorgen. Keine offenen Lebensmittel in den Schlafzimmern aufbewahren, das zieht Ungeziefer an.
11. Heizen und Lüften
Räume regelmäßig stoßlüften (Fenster kurz ganz öffnen), besonders nach dem Duschen und Kochen. Im Winter Räume nicht vollständig auskühlen lassen. Dauerhaft gekippte Fenster bei laufender Heizung bitte vermeiden.
12. Schäden und Störungen
Schäden, Verstopfungen und defekte Geräte bitte sofort dem Vermieter melden — auch selbst verursachte. Eine frühe Meldung hält den Schaden klein und wird nicht übel genommen. Eigenmächtige Reparaturen an Elektrik oder Sanitär sind nicht gestattet.
13. Sicherheit
Rauchmelder dürfen nicht abgeklebt oder abmontiert werden. Offenes Feuer, Kerzen sowie das Kochen und Grillen in den Schlafzimmern sind untersagt. Private Heizgeräte und das Laden von E-Bike-Akkus in den Schlafräumen nur nach Absprache mit dem Vermieter.
14. Verstöße
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung spricht der Vermieter zunächst eine Ermahnung aus. Bei wiederholten oder schweren Verstößen (z. B. Ruhestörung trotz Abmahnung, Rauchen in der Unterkunft, Überbelegung) kann das Mietverhältnis außerordentlich gekündigt werden. Schuldhaft verursachte Schäden werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
[ORT], den [DATUM]
Vermieter
Zur Kenntnis genommen: Mieter / Bewohner